1. Geltungsbereich und Individualvereinbarungen
Unsere Geschäftsabwicklungen sind ausschließlich von diesen Geschäftsbedingungen in ihrer aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung abhängig. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn, wir hätten ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Handlungen zur Erfüllung des Vertrags gelten nicht als Zustimmung zu Vertragsbedingungen, die von unseren eigenen Bedingungen abweichen. Sollten zwischen den Vertragsparteien weitere Rechtsgeschäfte stattfinden, so gelten diese Geschäftsbedingungen auch als Rahmenvereinbarung dafür.
Die Geschäftsbedingungen der SunElements GmbH können dauerhaft auf www.sunelements.at eingesehen und jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden. Dieser Hinweis ist ebenfalls auf den Auftragsbestätigungen zu finden.
Sollten individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen), haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen und müssen schriftlich vereinbart werden. Auch eine Änderung dieses Formerfordernisses unterliegt der Schriftform.
2. Auftragsgrundlage und Vertragsabschluss
Alle von der Firma SunElements ausgewiesenen und veröffentlichten Preise, Dienstleistungen und Produkte (unabhängig von ihrer Darstellungs- und Mitteilungsform) dienen lediglich zur Information und stellen kein verbindliches Angebot dar. Sämtliche Angaben und Eigenschaften wie Gewichts- und Maßangaben sowie technische und kaufmännische Details sind unverbindlich und freibleibend. Sie dienen ausschließlich als Einladung zur Abgabe eines Angebots.
Jegliche Bestellungen und Anfragen von Dritten werden als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss betrachtet. Die Annahme dieses Angebots erfolgt entweder durch den Versand einer Auftragsbestätigung durch die SunElements GmbH oder durch die Übermittlung der geforderten Produkte und Dienstleistungen (konkludente Annahme).
Gemäß § 10 Abs. 2 ECG hat die Bestätigung des Bestelleingangs keine Funktion als Auftragsbestätigung im Sinne des vorherigen Absatzes.
3. Preis
Sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, verstehen sich alle genannten Preise exklusive Umsatzsteuer. Falls sich die Lohnkosten in der Branche ändern oder es zu innerbetrieblichen Abschlüssen kommt, oder falls andere relevante Kostenstellen für die Kalkulation oder zur Leistungserstellung, wie z.B. Materialkosten, Energiekosten, Transportkosten, Fremdarbeiten, Finanzierungskosten usw., sich ändern, behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, sei es durch Erhöhung oder Ermäßigung. Allgemein behalten wir uns vor, Preis- oder Rabattänderungen durchzuführen.
Falls uns bei Vertragsschluss noch nicht alle erforderlichen Angaben für die korrekte Abwicklung der Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, diese Angaben unverzüglich nachzureichen. Wenn sich zwischen Vertragsschluss und der Erfüllung der Mitwirkungshandlungen des Kunden die Gesamtkosten erhöht haben, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen, um die Kostensteigerungen auszugleichen. Die Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zu leisten. SunElements behält sich jedoch das Recht vor, einseitig die Akzeptanz von Fremdwährungen zu regeln. Preisangaben in Fremdwährungen berechtigen nicht zur Zahlung in der entsprechenden Währung.
4. Vertragsrücktritt
Im Falle von Leistungs- oder Annahmeverzug seitens des Kunden (Pkt. 8) oder anderen erheblichen Gründen, wie zum Beispiel der Insolvenz des Kunden oder der Ablehnung des Konkursantrags aufgrund mangelnden Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, haben wir das Recht, einseitig vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag anzupassen, um die vollständige Erfüllung sicherzustellen.
Falls es zu einem Zahlungsverzug des Kunden kommt, sind wir von sämtlichen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen befreit. Wir behalten uns das Recht vor, ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Zahlungen im Voraus zu verlangen oder nach einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte ein Rücktritt erfolgen, steht es uns frei, eine pauschale Schadensersatzsumme in Höhe von 40 % des Bruttorechnungsbetrags zu fordern und zusätzlich den tatsächlich entstandenen Schaden bei entsprechendem Verschulden geltend zu machen.
5. Reklamationshinweise
Sollte bei einer Lieferung, welche aus mehreren Positionen besteht eine Beschädigung auftreten, werden ausschließlich die beschädigten Teile ausgetauscht – Nicht die ganze Lieferung. Bei leichten Beschädigungen wie kleine Kratzer erhalten Sie von uns die passende Ersatzfarbe zum Ausbessern zugesandt. Wir bitten Sie, bei der Warenübernahme die Beschädigung am Lieferschein zu vermerken. Für eine etwaige Nachlieferung kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
6. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Skontoabzüge sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, auch bei Teilzahlungen, verlieren eventuell getroffene Skontovereinbarungen ihre Gültigkeit. Erst mit dem Eingang der Zahlung auf unserem Geschäftskonto gilt die Zahlung des Kunden als erfolgt. Es besteht keine Verpflichtung, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, haben wir das Recht, nach eigenem Ermessen entweder den tatsächlich entstandenen Schaden einzufordern oder – sofern es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu berechnen. Wir behalten uns das Recht vor, die Ausführung eines Auftrages von einer Vorauszahlung oder der Begleichung noch offener Rechnungen aus früheren Aufträgen abhängig zu machen.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung.
7. Widerruf
Für Endkunden (=Verbraucher) unseres Online-Shops besteht gemäß Fernabsatzgesetz (FAGG) ein gesetzliches Recht auf Rücktritt vom Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Dabei bedarf es keiner Angabe von Gründen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Produktserie SunGarden.
8. Mahn- und Inkassospesen
Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, ist er verpflichtet, die entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 45,- pro Mahnung zu tragen. Zusätzlich wird für die Verwaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen ein Betrag von € 5,- pro Halbjahr fällig. Nach einer erfolglosen zweiten Mahnung sind wir befugt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten ebenfalls vom Kunden zu tragen sind.
9. Lieferfrist, Annahmeverzug
Erst nachdem der Kunde alle erforderlichen Verpflichtungen erfüllt hat, einschließlich technischer und vertraglicher Details sowie Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen, sind wir dazu verpflichtet, unsere Leistung zu erbringen. Die Bereitstellung dieser Informationen sollte auf Wunsch der SunElements GmbH schriftlich erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Termine und Lieferfristen, um bis zu 7 Werktagen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der SunElements GmbH, 4142 Hofkirchen, Österreich.
11. Geringfügige Leistungsänderungen
Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden geringfügige oder andere angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen für unsere Kunden im Voraus als akzeptiert betrachtet.
12. Gewährleistung, Garantie, Untersuchungs- und Rügepflicht
Abbildungen können gelegentlich vom tatsächlichen Erscheinungsbild der gelieferten Produkte abweichen. Wir werden die Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen, wenn ein behebbarer Mangel vorliegt. Dies erfolgt nach unserem Ermessen durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Zeit oder Preisminderung. Im Falle eines Austausches wird das Ersatzteil kostenlos versandt, jedoch liegt es in der Verantwortung des Kunden, den Austausch auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde kann Schadenersatzansprüche für die Behebung des Mangels erst geltend machen, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Für Geschäfte mit Unternehmen gelten die folgenden Bestimmungen:
Gemäß §§ 377 f UGB muss die Ware oder Dienstleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Lieferung/Übermittlung untersucht werden. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Mangels mitzuteilen. Die SunElements GmbH kann zusätzliche Fotos und Nachweise vom Kunden verlangen, um den Mangel genauer zu bestimmen. Verdeckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich gemeldet werden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Für Verbrauchergeschäfte gelten die folgenden Regelungen:
Der Kunde muss bei Lieferung der Ware anwesend sein und offensichtliche Transportschäden im Lieferschein vermerken. Transportschäden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich (mit Bildern) an die SunElements GmbH gemeldet werden. Die Dokumentation (Fotos) der offensichtlichen Transportschäden muss vor dem Öffnen der Transportverpackung erfolgen.
Etwaige gesondert gewährte Garantien oder Garantiebedingungen bestehen unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen und sind ausschließlich privatvertraglicher Natur. Es besteht keine gesetzliche Analogie hinsichtlich der Auslegung oder ein Einfluss auf einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Alle SunElements-Erzeugnisse werden grundsätzlich zur Selbstmontage in Kartons verpackt (inklusive Foto-Aufbauanleitung) und zerlegt, nicht montiert, geliefert. Bitte beachten Sie, dass es bei Ersatzteilen und Nachbestellungen aufgrund unterschiedlicher Materialchargen zu geringfügigen Farbabweichungen kommen kann.
Die SunElements GmbH gewährt Garantie und Gewährleistungen für Handelswaren wie Solarmodule, Wechselrichter, Elektrokomponenten, Dichtungen, Scharniere und Bewässerungskomponenten, Acrylglas, Doppelstegplatten und Einscheiben-Sicherheitsglas nur dann, wenn SunElements diese direkt vom Hersteller/Lieferanten selbst erhält.
13. Schadenersatz
Ausgenommen von Personenschäden sind Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Etwaige Zusatzkosten, die durch Verzögerungen oder zusätzlichen Aufwand bei der Montage entstehen können, sind nicht erstattungsfähig (z.B., wenn die Ware aufgrund eines Lieferschadens nicht aufgebaut werden kann). Mangelfolgeschäden infolge von Transportschäden werden nicht erstattet. Falls es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, obliegt es dem Geschädigten, das Vorliegen von Fahrlässigkeit nachzuweisen. Für nicht Verbrauchergeschäfte beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Die hier aufgeführten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch zusammen mit oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
14. Produkthaftung
Regressansprüche im Rahmen des unternehmensbezogenen Geschäfts gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruchsteller kann nachweisen, dass der Fehler von uns verursacht wurde und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Wir liefern alle Waren und Dienstleistungen unter Eigentumsvorbehalt und behalten das Eigentum an ihnen bis zur vollständigen Bezahlung. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund des Eigentumsvorbehaltes erfolgt nur dann, wenn er ausdrücklich erklärt wird. Sollte es zu einer Warenrücknahme kommen, sind wir berechtigt, die angefallenen Transport- und Manipulationsspesen in Rechnung zu stellen. Falls Dritte Zugriff auf die Vorbehaltsware erhalten, insbesondere durch Pfändungen, verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend zu benachrichtigen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, oder kein Unternehmer, dessen ordentlicher Geschäftsbetrieb den Handel mit den von uns erworbenen Waren umfasst, darf er die Vorbehaltsware nicht veräußern, verpfänden, verschenken oder verleihen, solange die offene Kaufpreisforderung nicht vollständig beglichen wurde. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, einschließlich des Untergangs, Verlusts oder der Verschlechterung. Falls der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird, oder er gegen sonstige Vertragspflichten verstößt, behält sich die SunElements GmbH das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder diese abzuholen, während der Vertrag weiterhin Bestand hat.
16. Aufrechnung, Forderungsabtretungen
Der Kunde akzeptiert, dass er nicht die Möglichkeit hat, Forderungen aufzurechnen. Falls eine Lieferung unter Eigentumsvorbehalt erfolgt, überträgt der Kunde uns bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Dritten, die aus der Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis unsere Forderungen vollständig beglichen sind. Auf unser Verlangen hin muss der Kunde uns seine Abnehmer benennen und diese rechtzeitig über die Abtretung informieren. Die Abtretung ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Rechnungen usw. für den Abnehmer ersichtlich zu machen. Sollte der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug geraten, ist er verpflichtet, die Verkaufserlöse, die bei ihm eingehen, gesondert aufzubewahren und diese nur in unserem Auftrag zu halten. Etwaige Ansprüche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt in dem Umfang des § 15 VersVG an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
17. Zurückbehaltung
Falls es sich nicht um einen Verbrauchergeschäft handelt, hat der Kunde im Falle einer berechtigten Reklamation außer in den Situationen, in denen eine Rückabwicklung erfolgt, das Recht, lediglich einen angemessenen Teil des Bruttorechnungsbetrags zurückzuhalten, jedoch nicht den gesamten Betrag.
18. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
19. Adressänderung und Urheberrecht
Es ist die Pflicht des Kunden, uns über Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse zu informieren, solange das entsprechende Vertragsverhältnis noch nicht beidseitig vollständig erfüllt ist. Wenn diese Mitteilung unterlassen wird, gelten Erklärungen auch dann als wirksam zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet werden.
Etwaige zusätzliche Kosten aufgrund falscher Adressdaten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben stets unser geistiges Eigentum, ebenso wie Muster, Kataloge, Abbildungen und ähnliches. Dem Kunden werden keinerlei Nutzungs- oder Verwertungsrechte daran eingeräumt.
20. Salvatorische Klausel
Falls bestimmte Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt, welches die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung verfolgt haben. Diese oben genannten Bestimmungen gelten auch, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag lückenhaft ist.